AGB's

Allgemeines

  • 1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)  gelten für alle von Mountains and More übernommenen  Aufträge, erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung  durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung.
  • 2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von Mountains and More ausdrücklich und  schriftlich anerkannt werden.
  • 3. Fotografien und Texte im Sinne dieser AGB sind sämtliche  dem Kunden überlassene Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher  technischen Form sie vorliegen.
  • 4. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung werden gelieferte Aufnahmen und Texte dem Kunden lediglich zum Zwecke der internen Sichtung und Auswahl im Rahmen der vereinbarten Überlassungsdauer und unter Erstattung sämtlicher Bearbeitungskosten zur Verfügung gestellt.

 

II. Rechteübertragung und Behandlung des Bildmaterials

  • 1. Überlassene Texte und Bildmaterial bleiben stets Eigentum von Mountains and More. Jegliche Verwendung des überlassenen Materials bedarf der vorherigen ausdrücklichen Freigabeerklärung durch Mountains and More. Diese steht unter der auflösenden Bedingung des rechtzeitigen Eingangs des Nutzungshonorars. Die Einräumung von  Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und  Freigabeerklärung. Das überlassene Material ist sodann nur zur einmaligen  Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben, es sei denn, daß  sich aus der Freigabeerklärung und/oder dem Lieferschein etwas anderes ergibt.  Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
  • 2. Digitalisierung, Bearbeitung, Umarbeitung, Nachbildung  oder Duplizieren der überlassenen Aufnahmen ist nur mit schriftlichem Einverständnis möglich. Dies gilt auch bei Veränderung bei der Wiedergabe des Bildmaterials, z.B. Veränderung und/oder Hinzufügen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc., die u. a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw. - soweit möglich - bei Gegenständen zur Herabwürdigung von Firmen führen können.  Duplikate sind im Falle des Einverständnisses zu kennzeichnen und nach  Verwendung an Mountains and More zurückzusenden.

 

III. Reklamationen

  • Beanstandungen, die den Inhalt der Sendungen oder digitalen  Übermittlung betreffen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen  nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls gilt das überlassenen Material als ordnungsgemäß und verzeichnet zugegangen. Mountains and More haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.

 

IV. Honorare

  • 1. Jegliche Verwendung des übersandten Materials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen.
  • 2. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung  gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den  angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z.B. auch das Produkt begleitende  Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf  auch der erneuten Zustimmung.
  • 3. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Prüsentationszwecke füllt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75 .- pro Aufnahme an.
  • 4. Die Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden  Bedingung der Gutschrift der gesamten vereinbarten Vergütung übertragen.
  • 5. Exklusivrechte und Sperrfristen unterliegen einem zusätzlichen Honorar von mindestens 100% des Grundhonorars für die Nutzung der entsprechenden Aufnahme.
  • 6. Sämtliche berechneten Honorare und sonstige Entgelte  verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluß geltenden gesetzlichen  Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fälllig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene  Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Mountains and More berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,25% per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren  Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Geltendmachung  eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig  festgestellten Gegenansprüchen des Kunden möglich.

 

V. Bildnachweis und Belegexemplar

  • 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer  Aufnahme mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Mountains and More hat das Recht,  im Einzelfall dessen Unterlassung zu verlangen. Wird diese Verpflichtung  verletzt, erhält Mountains and More einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte, bzw.  das von Mountains and More zu beanspruchende Grundhonorar.
  • 2. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare mit Anstrich zuzusenden.

 

VI. Rückgabe des Bildmaterials

  • 1. Der Kunde haftet bis zur unversehrten Rückgabe an Mountains and More für das überlassene Bildmaterial. Dieses ist innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vollständig, unversehrt, sowie ordnungsgemäß und branchenüblich verpackt  termingerecht zurückzusenden. Die Rückgabeverpflichtung betrifft auch  überlassene Textunterlagen und Originalrahmen mit den Archivnummern.
  • 2. Kosten - auch diejenigen, die nach Rückgabe z.B. loser  Bilder ohne die entsprechenden Unterlagen entstehen - gehen zu Lasten des  Kunden.
  • 3. Von Mountains and More digital versandtes Bildmaterial ist nach  Verwendung - sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht - vom Speichermedium zu löschen.

 

VII. Persönlichkeitsrechte

  • Persönlichkeitsrechte sind nach § 22 und § 23 KUG seitens des  Verwenders zu beachten. Eine Haftung für den Bestand übertragener Rechte kann  nicht übernommen werden. Dies gilt auch für eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sowie Rechten am eigenen Bild.

 

VIII. Haftung und Schadensersatz

  • 1. Bestelltes Bildmaterial muß innerhalb der auf dem Lieferschein angegebenen Frist zurückgegeben werden. Nach Überschreiten der Frist fallen Blockierungskosten pro Bild und Tag wie folgt an:  
  • a) S/W- oder Color-Vorlage 1,00 €‚¬
    b) Farbdias oder Negative 1,50 €‚¬
  • Veröffentlichtes Material muß spätestens nach Beendigung der Druckarbeiten in unversehrtem Zustand zurückgegeben werden. Bei Fristüberschreitung fallen auch hier Blockierungskosten pro Bild und Tag wie  vorstehend genannt an.
  • 2. Bei unberechtigter Herstellung von Duplikaten etc., Nutzung des Bildmaterials ohne vorherige Freigabe und bei unberechtigter  Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 €‚¬ pro ungenehmigter Verwertung zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren  Schadensersatzes bleibt hierdurch unberührt.
  • 3. Für beschädigtes (z.B. auch nicht entfernbare Fingerabdrücke, Kratzer auf der Schicht oder dem Schichtträger,  Chemikalienreste, Knicke, Einrisse, Beschriftungen etc.) verunreinigtes, nicht  zurückgegebenes oder im Risikobereich des Kunden/Verwenders verlorengegangenes Bildmaterial ist Schadensersatz in angemessener Höhe zu leisten, der sich grundsätzlich nach dem Grad der Beschädigung und einer dadurch beschränkten  Verwendbarkeit des Bildes richtet. Hierbei sind folgende Schadensersatzbeträge zu leisten, ohne daß Mountains and More die Höhe des Schadens nachzuweisen hat:

a) S/W-  oder Color-Fotos (Duplikate) 25,00 €‚¬
b) Farbdias (Duplikate)  25,00 €‚¬
c) nicht reproduzierbare Farbdias (Originale) 1500,00  €‚¬

  • Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. Mountains and More bleibt berechtigt, im Einzelfall weitergehende Schadensersatzansprüche auf der Basis des drei- bis  zehnfachen Betrages des vereinbarten bzw. üblichen Lizenzhonorars geltend zu machen.
  • 4. Wird verloren gemeldetes und berechnetes Bildmaterial innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und unversehrt zurückgegeben,  werden 50% des bezahlten Ersatzbetrages vergütet.
  • 5. Durch Zahlung des pauschalen Schadensersatzes erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht und kein Eigentum an diesem Bildmaterial.

 

IX. Rechtswahl / Gerichtsstand

  • 1. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung  oder Nutzungsrechteinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der  Bundesrepublik Deutschland.
  • 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der  Schriftform.
  • 3. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen  dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die  unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu  ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten  kommt.
  • 4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Miesbach. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz  oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze  verlegt, ist als Gerichtsstand Miesbach vereinbart.

 

Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von  Bildern in den verschiedenen Medienbereichen (Auszug)

Allgemein:

  • Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d. h. die Zahl der Exemplare, die in  einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird, sowie nach der zugrunde gelegten  Abbildungsgröße.
  • Der Bildquellennachweis - Urheberrecht nach §13 UrhG und Agenturvermerk  entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am  jeweiligen Bild verlangt.
  • Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderer Vereinbarung.
  • Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind  rücksendepflichtig.
  • Keine Abgabe von Bildmaterial an Privatpersonen.

Honorare, Kosten:

  • Die vereinbarten Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht  innerhalb des definierten Nutzungsumfangs in einer Publikation.Zusätzliche Nutzungen werden entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honoriert.
  • Die Honorare sind für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
  • Die Honorare verstehen sich in DM (bzw. ab 1.1.2002 in Euro), netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
  • Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare und werden  gesondert berechnet.

Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der  Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.

  • Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
  • Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100 % (bestätigt durch Rechtsprechung).
  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar  (bestätigt durch Rechtsprechung).
  • Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben: Zuschläge nach Absprache.
  • Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100 % (aufgrund erhöhter  Produktionskosten).
  • Fotomodell-Aufnahme: mit 1-2 Fotomodellen plus 30 %, 3-5 plus 50 %, ab 6 plus 100 %.
  • Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach  Vereinbarung.

Nachlässe:
Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der  Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.

  • Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20 % Rabatt.
  • Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50 % Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates - in derselben Produktion (TV, Film etc): 50 % je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
  • Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn
    a) die für die letzte  Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist,
    b) es sich um ein  unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige Änderungen  ausgenommen).

Grundlage der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte bilden die  von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) vorgegebenen Tarife.
Bildhonorare auf Anfrage